Allgemeine Info für Gartennutzer

  • Für Arbeitsstunden muss der Gartennutzer sich bei seinem zuständigen Obmann/frau bis Mittwoch 18:00 Uhr melden. Es sind 12 Stunden im Jahr zu leisten. Ansonsten werden die Stunden mit je 15 € berechnet.
  • Feste sind bei seinem Obmann/frau anmelden wegen Ruhestörung nach 22:00
  • Parken am Waldrand ( BW 1 bis Schüren ) ist nicht gestattet.
  • Wasserhahn bis 15.03. zudrehen
  • Kein Grünschnitt und Sonstige Abfälle in den Wald Entsorgern.
  • Dafür gibt es Grünschnitt Deponien bzw. Komposter.
  • Das Befahren der Gartenanlage nur mit Angepasster Geschwindigkeit
  • Neue Adressen, Telefonnummer usw. sofort beim Obmann/frau oder dem Vorstand abgeben.
  • Familien Beitrag bis Ende Februar es kommt keine Rechnung.
  • Kein Baulichen Veränderung ohne Genehmigung vom Vorstand.
  • Unnötige Rauchentwicklung vermeiden
  • (z.B. Grünschnitt verbrennen, Nasses Holz, Kunststoff usw.)
  • Keine Untervermietung der Gärten an nicht Mitglieder
  • Das Abstellen von nicht zugelassen Kfz.
  • Das Leitungswasser ist kein Trinkwasser, sondern nur Brauchwasser
  • Lärmbelästigung
    Es sind die gesetzlichen Lärmschutzzeiten einzuhalten.
    Der OGVE erlaubt den GN folgende Arbeitszeiten in den Gärten:
    Mo. bis Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
    Sa. 8:00 bis 18:00 Uhr
    An Sonn- und Feiertagen darf keine Lärmbelästigung erfolgen.
    Bei Widerhandlungen muss der Gartennutzer mit Konsequenzen rechnen.